FAQs – häufig gestellte Fragen zur Garantie
Zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie gibt es einen wichtigen Unterschied.
Mit der Lieferung und der Montage erhalten Sie stets das Recht auf gesetzliche Gewährleistung innerhalb von 24 Monaten. Dies bedeutet, dass bei einem Problem innerhalb der ersten 24 Monate eine Prüfung stattfindet, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Diese Prüfung nimmt Ihr weinor Top-Partner vor.
Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung – meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. Unsere weinor Top-Team-Garantie bezieht sich auf einen Zeitraum von 7 Jahren. Hat Ihnen Ihr weinor Top-Partner eine solche Garantie angeboten und ist diese registriert, lässt Ihr Top-Partner von weinor prüfen, ob nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Garantiefall vorliegt.
Die Garantie greift nur, wenn Sie Ihr Produkt privat nutzen und es auch registriert haben.
Nein, die Herausgabe der Garantie kann nur über einen ausgewiesenen weinor Top-Partner abgewickelt werden.
Sie können die Garantie über unser Registrierungsformular aktivieren. Hier geht es zur Registrierung.
Wenn Sie die Registrierung der Garantie nicht selber durchführen möchten oder können, kann Ihr weinor Top-Partner das auch für Sie übernehmen. Aufgrund der Datenschutzrichtlinien benötigt er dazu eine Vollmacht bzw. eine Einverständniserklärung. Eine Vorlage dafür finden Sie hier.
Die Bestätigung zur Garantie wird frühestens 21 Tage nach der Rechnungsstellung an Ihren weinor Top-Partner versendet. Bitte haben Sie deshalb etwas Geduld. Sollte nach einiger Zeit noch immer keine Bestätigung bei Ihnen eingegangen sein, wenden Sie sich bitte an Ihren weinor Top-Partner. Er kann Ihnen ggf. direkt eine Antwort geben oder sich zur Klärung an weinor wenden.
Die Garantie kann man nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums aktivieren. Sollten Sie die Frist verpasst haben, haben Sie die Möglichkeit, sich an Ihren weinor Top-Partner zu wenden. Er kann eine nachträgliche Registrierung bei uns beantragen. Ob es zu einer Nachregistrierung kommt, wird von Fall zu Fall entschieden.
Verschleißteile (z. B. WGM-Seile, Leuchtmittel, Heizröhren), Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Pflege und Wartung von weinor Produkten gemäß der mit den Produkten ausgehändigten Wartungs- und Gebrauchsanleitung entstanden sind, sind nicht in der Garantie enthalten.
Ebenso sind Mängel am Produkt aufgrund von Transportschäden, die nicht von weinor zu vertreten sind, sowie Mängel am Produkt, die auf nicht fachgerechte Installation und Montage, Unter- und Überspannungen oder elektromagnetische Störungen zurückzuführen sind aus der Garantie ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind auch Schäden, die auf Filiformkorrosion zurückgehen. Das sind Lackschäden, die z.B. durch salzhaltige, feuchte Luft in Küstenregionen entstehen können.
Nicht alles, was Ihnen als Defekt erscheint, ist wirklich ein Garantiefall. Hier gilt die Garantie nicht: Schönheitsfehler, zum Beispiel Wickelfalten im Tuch, branchenübliche Abweichungen von Farbe und Dessin sowie witterungsbedingte Einfärbungen oder Knack- und Laufgeräusche. Die Richtlinien zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern finden Sie hier: www.itrs-ev.com/ueber-uns/richtlinien/, Informationen zu den Grenzen der Konfektionstechnik hier: https://www.weinor.de/tuch-co/tucheigenschaften/grenzen-der-konfektionstechnik.
Viele Produkte brauchen eine besondere Pflege und Handhabe. So muss zum Beispiel eine Markise bei Regen eingefahren werden, und eine Vertikal-Beschattung darf bei Frost nicht genutzt werden. Beachten Sie deshalb grundsätzlich die Hinweise in Ihrer Wartungs- und Gebrauchsanleitung.
Wenn Sie als privater Nutzer ein Problem haben, von dem Sie glauben, dass der Garantiefall greift, wenden Sie sich immer an Ihren weinor Top-Partner – und zwar schriftlich. Dieser leitet Ihre Reklamation an den Hersteller, also an weinor weiter. Die 7-Jahres-Garantie erhalten Sie zwar von uns als Hersteller, trotzdem führt der Reklamationsweg immer über Ihren weinor Top-Partner. Der Grund hierfür ist, dass weinor zur Beurteilung der Situation immer auch technische und bauliche Informationen braucht, die nur der Fachhändler geben kann. weinor klärt, ob es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt. Auch diese Rückmeldung erhalten Sie über Ihren weinor Top-Partner.
Selbstverständlich möchten Sie bei einem Defekt rasch Abhilfe erhalten. Bitte bedenken Sie jedoch: Tritt der Defekt noch im Zeitraum der Garantielaufzeit auf und werden dann fremde Ersatzteile eingebaut, die Arbeiten nicht von einem weinor Top-Partner oder fehlerhaft ausgeführt, erlischt ein eventueller Garantieanspruch.